AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte (nachfolgend „Produkte“), welche ALLES HÜBSCHER AG anbietet. Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit ALLES HÜBSCHER AG eine geschäftliche Beziehung pflegt.

Die nachfolgenden Lieferungs- und Verkaufsbedingungen werden zum Inhalt jeden Vertrages zwischen ALLES HÜBSCHER AG und dem Kunden. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ALLES HÜBSCHER AG hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Offensichtliche Irrtümer, Druck- oder Schreibfehler verpflichten ALLES HÜBSCHER AG nicht.

Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird unter www.alleshuebscher.ch publiziert. Eine schriftliche Ausgabe kann bei ALLES HÜBSCHER AG bezogen werden.

2. Angebot und Preise

Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Insbesondere stellt kein Element auf der Website oder in Marketing-E-Mails von ALLES HÜBSCHER AG ein bindendes Angebot dar.

Wird die Bestellung des Kunden bestätigt, sind die Preise verbindlich und verstehen sich, sofern nichts anderes vermerkt ist, inklusive Mehrwertsteuer. Die Festlegung eines Mindestfakturenbetrages oder die Verrechnung eines Auftragkostenanteils bleiben vorbehalten

3. Währungsanpassung

Der Verkauf beruht auf den am Tag des Vertragsschlusses (Bestätigung der Bestellung) bestehenden Währungs-, Verkehrs-, Fracht- und Zollverhältnissen der hinsichtlich Lieferung und Transport beteiligten Länder. Sollten sich diese Verhältnisse bis zum Verfalltag der Zahlung aufgrund aussergewöhnlicher Ereignisse ändern, so steht ALLES HÜBSCHER AG das Recht zu, die vereinbarten Preise entsprechend anzupassen.

4. Handmuster und geistiges Eigentum

Angefertigte Muster und Prototypen verbleiben im Eigentum von ALLES HÜBSCHER AG und dürfen ohne schriftliches Einverständnis nicht an Dritte abgegeben oder diesen zugänglich gemacht werden.

Muster werden grundsätzlich in Rechnung gestellt. Im Falle der Auftragserteilung wird in der Regel darauf verzichtet – abhängig vom Aufwand.

Konzepte,  Projekte und Vorstudien sowie erstellte Layouts, Gestaltungen und dergleichen sind urheberrechtlich geschützt. ALLES HÜBSCHER AG steht das ausschliessliche Nutzungsrecht am geistigen Eigentum zu. Jegliche Vervielfältigung, Verbreitung oder anderweitige Verwendung ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen unterliegen der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von ALLES HÜBSCHER AG.

Ebenso ist die Nutzung in unveränderter als auch in abgeänderter Form für gewerbsmässige Zwecke untersagt und wird zivilrechtlich belangt und strafrechtlich verfolgt.

Liefert ALLES HÜBSCHER AG Gegenstände nach Entwürfen, Zeichnungen, Modellen oder Mustern, die vom Kunden übergeben worden sind, übernimmt dieser die Gewähr, dass durch die Herstellung und Lieferung der Gegenstände keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Kunde haftet für den Schaden, der aus der Verletzung von Rechten Dritter entsteht.

5. Lieferfristen

Können die bestätigten Lieferfristen aus Gründen, die ALLES HÜBSCHER AG nicht zu verantworten hat, etwa wegen Streik, Betriebsstörungen, Verkehrshindernisse, Lieferverzögerungen oder Ausfälle von Dritten nicht eingehalten werden, ist ALLES HÜBSCHER AG berechtigt, die Termine in angemessener Weise zu ändern. Dem Kunden entstehen daraus keine Ansprüche auf Minderung oder Schadenersatz. Insbesondere ist hinsichtlich Sonderanfertigungen und Waren mit Kundenaufdruck der Vertragsrücktritt ausgeschlossen.

6. Versand- und Transportrisiko

Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Dies gilt ebenso, wenn der Transport mit Fahrzeugen von ALLES HÜBSCHER AG ausgeführt wird.

7. Mengentoleranzen

Minder- oder Mehrlieferungen bis zu höchstens 10% der vereinbarten Menge können bei Sonderanfertigungen und bedruckten Artikeln nicht beanstandet werden. Es bleibt der bestätigte Einheitspreis bestehen.

8. Verpackung

Eine kostenlose Verpackung dient nur dem zweckdienlichsten Transportschutz der Artikel. Alle weitergehenden Ansprüche an die Verpackung wie: Materialwahl und Beschaffenheit, bestimmte Einheitsgrössen, Einzel-, Postversand- oder Geschenkverpackungen müssen vereinbart werden. Diese werden zu Aufwandskosten organisiert und geliefert.

9. Zahlung

Sofern in Angebot und Bestätigung nichts anderes vereinbart wird, gilt 30 Tage netto ab Fakturadatum, Allfällige Zahlungsspesen gehen zu Lasten des Käufers. Bei Zielüberschreitungen können Verzugszinse berechnet werden. Offene Posten über 40 Tagen Zahlungsziel werden an das Inkassobüro Creditreform zur Eintreibung der Forderung abgetreten.

10. Mängelrüge und Gewährleistung

Ausgelieferte oder abgeholte Ware ist sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Allfällige Fehler oder Schäden  sind unmittelbar nach Erkennen, sichtbare Mängel spätestens aber innerhalb von 5 Kalendertagen nach Erhalt der Sendung ALLES HÜBSCHER AG mitzuteilen.

Bei der Warenanlieferung durch ein Speditionsunternehmen bestätigt der Kunde mit seiner Unterschrift die optische Unversehrtheit der Lieferung, sofern kein Vorbehalt vermerkt wird. In diesem Fall übernimmt ALLES HÜBSCHER AG keine Haftung für sichtbare Mängel.

Werden Teile nach Entwürfen oder Zeichnungen des Kunden geliefert, so beschränkt sich die Gewährleistung darauf, dass die gelieferten Teile diesen Unterlagen entsprechend ausgeführt worden sind.

Branchenübliche kleinere Abweichungen der Beschaffenheit und Farbe, insbesondere zwischen Handmuster und Serienherstellung bleiben vorbehalten und können nicht beanstandet werden. Farbtöne nach Pantone, RAL, HKS etc. sind auf Holz und lackierten Gegenständen wie z.B. Bleistiften nicht zu 100% tongleich replizierbar. Aufgrund Farbabweichungen dieser Art entstehen keine Ansprüche auf Minderung, Wandlung oder Schadenersatz.

11. Haftung

Soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln seitens ALLES HÜBSCHER AG oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegt, sind Schadenersatzansprüche gegen ALLES HÜBSCHER AG wegen Unmöglichkeit der Leistung, Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss oder unerlaubter Handlung ausgeschlossen.

Ebenso ist die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch, durch Fehlleistung oder Leistungsausfall der Produkte ergeben, ausgeschlossen.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort ist 5614 Sarmenstorf, Aargau

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit der ALLES HÜBSCHER AG ist – unter Vorbehalt abweichender zwingender Gerichtsstände des Bundesrechts – Aargau. Der Vertrag untersteht dem Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechtsübereinkommen (SR 0.221.211.1).

Sarmenstorf, im Juni 2017

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